Durch den steigenden Anteil älterer Menschen steigt auch der Bedarf an qualifiziertem Personal für Dienstleistungen zwischen den Positionen Pflege und Hauswirtschaft.

Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (§ 87b Abs. 3 SGB XI) haben "Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf" einen Anspruch auf Zuschläge zur Pflegevergütung.

Fachkräfte der Alltagsasistenz unterstützen Betroffene im Alltag. Durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung soll ihnen eine höhere Wertschätzung entgegengebracht werden. Dazu ermöglicht der Austausch mit anderen Menschen mehr Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, und die Lebensqualität im Alter wird erhalten.

Um genaue Details zur individuellen Betreuung zu besprechen, kontaktieren Sie uns.
Wir sind gerne für Sie da.
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